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OLG Koblenz, 13.01.2006 - 10 U 59/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen grober Fahrlässigkeit bei der Hereinnahme eines Verrechnungsschecks zur Einziehung; Bestehen konkreter Verdachtsmomente für eine Indossamentfälschung; Schadensersatz wegen Einlösens eines ausgestellten Schecks für einen Nichtberechtigten
- Judicialis
BGB § 254; ; BGB § 255; ; BGB § 989; ; BGB § 990; ; ScheckG Art. 21; ; ScheckG § 21
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Scheckeinlösung eines Nichtberechtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Koblenz, 09.12.2004 - 3 O 263/04
- OLG Koblenz, 13.01.2006 - 10 U 59/05
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 15.02.2000 - XI ZR 186/99
Grobe Fahrlässigkeit bei der Hereinnahme abhanden gekommener Schecks
Auszug aus OLG Koblenz, 13.01.2006 - 10 U 59/05
Die Inkassobank genügt ihren Sorgfaltspflichten nicht bereits dadurch, dass sie bei vorliegenden Verdachtsmomenten, die zu Zweifeln an der Berechtigung des Einreichers Anlass geben, lediglich die förmliche Berechtigung des Scheckeinreichers gemäß Art. 19 ScheckG, der die materielle Wirksamkeit der Indossamente nicht voraussetzt, prüft, da durchaus die Möglichkeit besteht, dass die Indossamente gefälscht sind, um einen Umlauf des Schecks im Geschäftsverkehr vorzutäuschen (BGH WM 2000, 812 ff).